- Bezeichnung
- Werkszeugnis
- Inhalt
- Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung.
- Prüfung
- Nicht spezifisch
- Ausstellung
- Durch den Hersteller
- Hinweis
- Prüfbescheinigungen (EN 10204), müssen gleichzeitig mit dem Produkt bestellt werden! Nachträgliche Ausstellungen sind aus technischen Gründen nicht möglich!
Der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen bei der Bestellung entsprechen, mit Angabe von Prüfergebnissen. Das Werkszeugnis „2.2“ wird auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung ausgestellt.